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AUSTRIA
Ringstr. 10
5212 Schneegattern
Tel. 43 664 422 16 21
Fax 43 7746 28206
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  Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (for english Version contact [email protected])
Heliskiing/Snowboarding
 
  Die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen dem Freerideclub, Belezkogo str. 2 office 343, 220000 Minsk, Belarus, und dem Reiseteilnehmer. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch die vorliegenden Geschaftsbedingungen geregelt. Bei allen vermittelten Flug-Arrangements gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zustandigen Fluggesellschaften. 1. Anmeldung/Zahlung Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Nach Eingang der Anmeldung erhalt der Teilnehmer eine Buchungsbestatigung/Rechnung. Der Reisepreis abzuglich Anzahlung ist spatestens 30 Tage vor Abreise fallig. Die Reisedokumente werden ca. 10 Tage vor Abreise zugestellt, in jedem Fall aber erst nach Eingang der Zahlung. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushandigung der Reisedokumente nicht verpflichtet und konnen vom Reisevertrag zurucktreten und Schadenersatz wegen Nichterfullung verlangen. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer die allgemeinen Reisebedingungen.  
 
 
  2. Annullationsbedingungen Bis zum Beginn der Annullierungsfrist von 90 Tagen vor Reisebeginn beträgt die Annullationsgebühr Euro 200.- pro Person. Für Namensänderung, Aenderung des Reisedatums, Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 60.- pro Person, jedoch max. Euro 120.- pro Auftrag verrechnet.
Erfolgt der Rücktritt später als 91 Tage vor Reisebeginn, müssen wir folgende Kosten in Prozenten des Arrangementspreises erheben.

90 - 61 Tage vor Reiseantritt 30%
60 - 31 Tage vor Reiseantritt 50%
30 - 1 Tage vor Reiseantritt 80%
Am Abreisetag 100%
Wenn Sie eine Reise-Rücktrittskostenversicherung abschliessen, sind diese Kosten bei Rücktritt von der Buchung aus zwingenden Gründen durch diese Versicherung gedeckt. Beachten Sie die allgemeinen Bedingungen auf dem Versicherungsausweis.
Die Versicherungsprämie und allfällige Visakosten sind durch den Kunden zusätzlich zu bezahlen, sofern eine Versicherung abgeschlossen wurde oder ein Visum eingeholt wurde.
 
 
 
  2.2 Ersatzperson. Müssen Sie Ihre Reise annullieren, so kann an Ihrer Stelle eine Ersatzperson die Reise antreten, sofern dies auch von den Flugtarifbestimmungen her möglich ist. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen zu übernehmen. Die Ersatzperson und Sie haften solidarisch für die Zahlung des Arrangementpreises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.  
 
 
  2.3 Rücktritt durch den Veranstalter. Wird ein gebuchtes Arrangement durch den Veranstalter auch sehr kurzfristig vor Abreise aufgrund der politischen Lage, infolge schlechter Verhältnisse oder aus Sicherheitsgründen jeglicher Art abgesagt oder nicht durchgeführt, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages, abzüglich der Prämien für allfällig abgeschlossene Versicherungen und/oder allfälliger Visakosten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.  
     
  2.4 Mindest-Teilnehmerzahl. Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl von 20 Personen pro Woche nicht erreicht werden, kann der Veranstalter bis 10 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen. Den einbezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück, weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.  
 
 
 

3. Versicherungen. Es ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen, ob die Deckung der Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen weltweit gewährleistet ist. Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung, die die Kosten bei Rücktritt aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) deckt, und eine Reisezwischenfallversicherung (Assistance) ist jedem Teilnehmer im eigenen Interesse zu empfehlen.

 
 
 
 

4. Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Skifahren abseits gesicherter und markierter Skipisten und Abfahrtsrouten höhere Risiken birgt. Die Teilnahme an allen Aktivitäten des gebuchten Arrangements erfolgt auf eigene Gefahr. Freerideclub und die von ihr eingesetzten Leiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Verlust und Beschädigung von Ausrüstung und Effekten. Insbesondere kann Freerideclub nicht dafür garantieren, dass die Veranstaltungen genau nach Programm verlaufen. Der Erfolg hängt in erster Linie von Schnee- und Witterungsverhältnissen und von der persönlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer ab. Für die Leistungen Dritter wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Helikopter-Unternehmen, Skilifte, Bergbahnen und anderer Transportunternehmen etc. tritt Freerideclub nur als Vermittler auf und haftet nicht für Qualität, Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, Zeiten, Anschlüssen usw. Die vorliegenden Programme werden nicht im Namen einer Luftfahrtgesellschaft herausgegeben und verpflichten diese in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Die Haftung der Luftfahrtgesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und den auf den Flugscheinen gedruckten Bedingungen.

Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, Mängel oder Programmänderungen infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüssen, Unfällen, Ausfall von Transportmitteln und Verspätungen. Mehrkosten, die nicht durch eine allfällige Reisezwischenfallversicherung (Assistance) gedeckt sind, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Alle Aktivitäten ausserhalb des gebuchten Arrangements unternimmt der Teilnehmer auf eigenes Risiko und ohne Haftungsanspruch gegenüber Freerideclub Haftung beschränkt sich generell auf die Höhe des Reisepreises. Weitergehende Ansprüche und Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 
 
 
  5. Reklamationen. Beanstandungen Beanstandungen sind sofort vor Ort zu melden, damit die zuständigen Personen für die Behebung der Mängel besorgt sein können. Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens 20 Tage nach der Rückkehr von der Reise schriftlich dem Veranstalter zu melden.  
 
 
 

6. Preis- und Programmänderungen. Aenderungen der Leistungen und Preise, die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern, Wechselkurs- und Tarifträgern, insbesondere von Verkehrsträgern sind ausdrücklich vorbehalten.

Bei etwaigen Flugverspätungen haften weder die Fluglinien noch der Veranstalter, falls dadurch Anschlussflüge nicht erreicht werden.

 
 
 
  7. Ausfall des Flugbetriebes. Sollte der Flugbetrieb aus Gründen wie z.B. technische Probleme, Treibstoffnachschub etc. ausfallen, und sollten die garantierten Höhenmeter deswegen nicht erreicht werden, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der nicht gefahrenen garantierten Höhenmeter im Wert der gültigen Bestimmungen für die Rückerstattung. Weitere Rückforderungen sind generell ausgeschlossen.  
 
 
  8. Visa, Reisepass, Impfungen, Zollvorschriften. Für das Einhalten der Bestimmungen und Vorschriften betreffend Pass, Visa, Zoll und Impfungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Entsprechende Informationen erhält der Teilnehmer mit der Reisedokumentation. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.  
 
 
 

9. Allgemeines. Der Teilnehmer ist für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich.

 
  10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand. Es gilt das oesterreichische Recht. Gerichtsstand ist Ried im Innkreis.  
 
 
 

11. Beanstandungen, Reklamationen

Beanstandungen sind in Gudauri sofort dem Chef Heli Guide oder der Hotelleitung zu melden. Sie werden dafür sorgen, dass die Mängel möglichst sofort behoben werden, sofern dies im Einzelfall möglich ist.

 
 
 
 

12. Haftung / Verzichtserklärung

Jede Haftung für Sportaktivitäten bleibt ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie im Pauschalarrangement als Leistung enthalten sind. Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die im Hochgebirge innewohnenden Gefahren. Auch ein hochqualifizierter Guide ist nicht unfehlbar, denn ausserhalb der Piste wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die nicht voll beherrschbar sind. Die Aufgabe der Guides ist es, das Risiko auf ein Minimum zu beschränken.

Sämtliche Helikopterflüge erfolgen auf eigene Gefahr. Versicherungen für Heliflüge sind nicht inbegriffen. Es wird keinerlei Haftung für aus dem Heliskifahren, Heli Snowboarding oder sonstigen Sportaktivitäten resultierende Schäden übernommen. Jeder Teilnehmer muss in Gudauri vor Beginn des Heliskifahrens/Snowboarding eine Verzichtserklärung unterschreiben. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie, bei einem Unfall keine Schadenersatzforderungen an Veranstalter, Hotel oder beteiligte Bergführer zu richten. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie eine Muster-Verzichtserklärung. Sie können gern ein Exemplar vor Buchung anfordern.

Alle Angaben in dieser Page entsprechen dem Stand bei Drucklegung. / 02/04

 
     
 
Heli-ski or heliboarding - means to fly on the mountains, to land on the top by helicopter and going down in powder snow by skiers/snowboarders. We have experienced heli-ski guides, professional pilots of MI-8 MTB helicopters, new mountains and breath-taking runs, guarantee of safety standards observance and a good opportunity to have a wonderful trip!